| Wer hat Recht? |
| Geschrieben von FISCH & FANG - Brennpunkt/Heft 4/2004/S.7 am 12.11.2005 um 17:22 |
Wer hat Recht? "Unverantwortlich: Sie zeigen, wie maßige Fische zurückgesetzt werden. Das ist verboten!""Vorbildlich: Sie haben den Mut, das Catch & Release zu zeigen." Zwei Ansichten zu einem Thema, wie sie unterschiedlicher nicht sein können. Es handelt sich um typische Leserzuschriften, die uns sehr regelmäßig erreichen und verdeutlichen, daß das Fangen und Zurücksetzen die Meinungen spaltet. Läßt man zunächst die Gesetzeslage außer Acht, so ist eines aus rein biologischer Sicht unbestritten: Das Catch & Release, wie es neudeutsch heißt, kann dazu beitragen, die Fischbestände zu schonen und zu erhalten und damit den ökologischen Zustand vieler Gewässer nachhaltig verbessern. Vor allem bei der Hecht- und Zanderangelei macht die Maßnahme Sinn. Raubfische sind hierzulande vergleichsweise selten. An vielen deutschen Seen und Flüssen muß man etliche Stunden investieren um überhaupt einen maßigen Hecht oder Zander an den Haken zu bekommen. Warum ist das so? Sind unsere Gewässer vom Potential her einfach nur schlechter als die holländischen oder skandinavischen? Wer diese Frage mit einem uneingeschränkten "Ja" beantwortet, macht es sich reichlich einfach. Denn überwältigende Fänge an deutschen Seen und Flußabschnitten, die über einen längeren Zeitraum gesperrt waren, sprechen eine deutliche Sprache. Beispiel Großer Brombachsee in Bayern. Als dieser am 1. August 2000 wieder für die Angelei frei gegeben wurde, waren "Meterhechte" in den ersten Wochen fast an der Tagesordnung, von 80er und 90er Exemplaren ganz zu schweigen! Spektakuläre Massenfänge, die keinen Vergleich mit schwedischen Top-Revieren zu scheuen brauchten. Doch schon bald rissen die Großfischmeldungen ab - warum? Weil natürlich der überwiegende Teil der Hechte abgeschlagen wurde. Wären die Fische - wie in Schweden üblich - zum Großteil zurückgesetzt worden, hätte die Qualität des Gewässers sicher erhalten werden können. Nun lautet das Contra-Argument stets: "Ich würde es ja gern tun, darf es aber nicht..." Und richtig, das vielzitierte Karpfen-Urteil zeigt die Risiken. Hintergrund: Der Fänger hatte einen 44-Pfünder zurückgesetzt, nachdem er ihn nach Meinung des Richters zu lange fotografiert hatte, wofür er zu 800 DM Geldstrafe verurteilt wurde. Womit wir beim Gesetz wären, auf das viele Angler, die alle ihre Fische entnehmen, gern zeigen. Allerdings ist diese Argumentation bequem. Zudem: Es gibt nur dieses eine Urteil, vielleicht würde ein anderer Richter auch anders entscheiden... Unabhängig davon gibt es aber noch weitere Mittel: Die Mitgliedschaft in Vereinen bietet die Möglichkeit, einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die Bestimmungen am jeweiligen Hausgewässer zu nehmen. Über das Mindestmaß zum Beispiel läßt sich einiges zum Wohle der Fischbestände regeln. Und es gibt sie, Vereine/Bewirtschafter, die mit gutem Beispiel vorangehen. Zwischenschonmaße etwa stellen ein sehr wirkungsvolles Instrument dar. Für Esox beispielsweise könnte dann folgende Regelung gelten: Hechte von 50 bis 60 Zentimetern dürfen entnommen werden, Exemplare von 61 bis 100 Zentimeter sind zurückzusetzen, "Trophäenfische" über der Metermarke wiederum unterliegen keiner Schutzbestimmung. Eine Regelung also, wie sie an nicht wenigen Salmonidengewässern längst gilt und sich bewährt hat, da sie den für die Fortpflanzung entscheidenden Mittelbau der Pyramide einer Fischspezies ausdrücklich schont. Darauf hinzuwirken, ist jedem engagierten Vereinsmitglied möglich. Und es ist konstruktiver, als mit erhobenem Zeigefinger auf die Gesetzeslage zu zeigen um einfach nur zu sagen: "Sorry, aber da kann man nichts machen, denn wenn ich beim Catch & Release erwischt werde, muß..." Muß nicht, wie gesagt, wenn die Vereine hier für Klarheit sorgen! Nicht für alle Fischarten macht das Fangen und Zurücksetzen Sinn, das ist natürlich ebenso klar. Dort, wo zum Beispiel massenhaft kleinwüchsige (verbuttete) Weißfische vorkommen, sollten diese nach Möglichkeit ausnahmslos entnommen werden. Doch leider gilt hier in Sachen Mindestmaß: Was bei den Raubfischen zu niedrig liegt, ist für Brasse, Rotauge & Co. oft zu hoch gegriffen. Ein Grund für die Verbuttung stellt übrigens oft das krasse Mißverhältnis zwischen regulierend wirkenden Raubfischen auf der einen Seite und Friedfischen auf der anderen Seite dar. Zwischenschonmaße für Hecht und Zander könnten auch dem entgegenwirken. Henning Stühring, Chefredakteur FISCH & FANG |