Hexenjagd auf Catch & Release
Geschrieben von Frank Weissert am 16.10.2005 um 17:08

Hexenjagd auf Catch & Release

Von Frank Weissert (www.angelbuch.com)


Immer wieder gibt es verbale Angriffe auf Angler, die außerhalb der Schonzeit und über dem Mindestmaß liegende Fische zurücksetzen. Einige Gewässerbesitzer drohen in so einem Fall sogar mit dem Ausschluß vom Gewässer. Darüber hinaus gibt es Anglervereine und -verbände, die das Zurücksetzen als verboten bezeichnen. Doch damit liegen sie gewaltig daneben.

Natürlich macht es keinen Sinn und grenzt an groben Unfug und Tierquälerei, wenn jemand an einer Stelle nur kleine Fische fängt und sie reihenweise wieder zurücksetzt. Tiere sind kein Spielzeug. Allerdings ergibt sich auch keine Offenbarung darin, jeden Fisch nach den genannten Kriterien abzuschlagen. Denn "vernünftige Gründe" für das Zurücksetzen maßiger Fische außerhalb der Schonzeit gibt es genügend:

1.

Warum soll ein Fisch nur mindestens einmal in seinem Leben ablaichen, wer legt so etwas fest? Denn gerade als junges Tier hat er noch längst nicht den Zenit seiner Vermehrungsfähigkeit in Bezug auf die Eizahl erreicht. Mindestens dreimal Laichen wäre ein Schritt in die korrekte Richtung.

2.

Ein Hecht mit 50 oder 55 Zentimetern Länge ist nur eine bessere Forelle. Dabei erreicht Esox ein Gewicht von über 30 Kilogramm. Somit erscheint das Abschlagen eines Zweipfünders wenig sinnvoll. Da stimmt einfach das Verhältnis "Lebenserwartung zu Nutzen" nicht ansatzweise. Und warum beherbergen, um bei diesem Beispiel zu bleiben, viele Gewässer fast nur noch Mini-Hechte? Doch nur, da alles ab dem Maß eins übergezogen bekommt. Es sei denn, das Tier kommt an einen Angler der vor dem Zuschlagen überlegt und sich sagt: "Dich kann ich auch noch mit 65 Zentimeter mitnehmen, dann habe ich mehr von dir." Zudem könnte sich der Fisch noch weiter vermehren. Somit liegen hier gleich zwei vernünftige Gründe für das Zurücksetzen vor.

Genauso sieht es mit 25 Zentimeter kurzen Mini-Schleien und Baby-Bachforellen, 45er-Jungzandern und 35-Zentimeter-Kärpfchen (ungeachtet Carpios' Vermehrungsfähigkeit in manchen Gewässern) aus. Bei den genannten Arten wäre ein zehn Zentimeter längeres Mindestmaß also nur logisch. Dabei sind besonders in Bezug auf Bachforellen in kalten Gebirgsbächen und -seen selbstverständlich die natürlichen Möglichkeiten eines Gewässers zu berücksichtigen. Gibt es kein höheres Schonmaß, sollte ein vernünftig denkender Angler doch selbst ein Limit für seine Fische festlegen. Den Fischen schadet es bestimmt nicht.

3.

Ein kräftig gebauter, größerer Fisch konnte sich nicht zuletzt bedingt durch seine offensichtlich guten genetischen Anlagen gegenüber der Konkurrenz durchsetzen. Dieses genetische Potenzial gilt es zu erhalten. Somit gibt es auch hier einen vernünftigen Grund für das Zurücksetzen.

4.

Durch die für jedermann offensichtlich immer kürzeren Winter und wärmeren Jahre verschieben sich die Laichzeiten. So treten bereits im Januar laichschwere Hechte auf, die normalerweise unter "Mutterschutz" stehen sollten. Laut der Ansicht mancher Vereins- und Verbandsführer soll der Angler den Fisch jedoch mitnehmen. Genauso kann sich die Laichzeit bei einem ungewöhnlich kalten Winter in die andere Richtung verschieben. Wieder spricht ein vernünftiger Grund für das Zurücksetzen so eines Fischs. 

5.

Ein gesundes Gewässer muß über eine gesunde Altersstruktur verfügen, da sonst das biologische Gleichgewicht nicht stimmt. Und statt wie eine normale Pyramide sieht die Altersstruktur in vielen Gewässern wie ein breiter Sockel mit schlanker Spitze aus. Das kommt einfach wiederum daher, daß fast alle maßigen Fische mitgenommen werden. Dann lassen sich zwar häufiger kleine Fische fangen, dazu kommt allerdings nur ganz ganz selten ein größerer oder kapitaler Fisch. Regelmäßige Fänge mittelgroßer und gelegentlicher kapitaler Fische bleiben jedoch aus. Somit gibt es auch hier wieder einen vernünftigen Grund für das Zurücksetzen. Der Naturzustand eines Gewässers ist nun einmal der ohne Angler. Und zu welchen Altersstrukturen das führt, zeigt sich in den reichlichen Fängen großer Fische in fast unberührten Gewässern in Skandinavien und anderen Regionen. Ergo muß das zwanghafte Mitnehmen aller maßiger Fische als naturfern gelten.

6.

Existiert in einem Gewässer zum Beispiel ein zu großer Bestand an Karpfen und kaum noch einheimischen Fischen wie Karauschen und Schleien, sollte es möglich sein, gefangene Fische der zuletzt genannten Arten unabhängig von Größe und Schonzeit zurückzusetzen. Mitgenommen werden sollten dann eher die Karpfen. Dieses Vorgehen trägt dazu bei, Besatzfehler der Vergangenheit im Sinne einer ökologisch richtigen Bestandszusammensetzung zu korrigieren.

Die genannten Punkte zeigen, wie wenig Sinn hinter der krassen Schwarzweißmalerei steht. Und das Töten aller "maßigen" Fische schädigt bei entsprechendem Befischungsdruck ohne Frage sogar die Gewässer.

Meinungsmache

Bitter sind in diesem Zusammenhang die unüberlegten Aktionen mancher Vereine und Verbände. Sie blasen durch Veröffentlichungen in ihren Mitteilungsblättern zur "Hexenjagd" auf Angler, die Fische zurücksetzen. Dabei bedrängen sie Minderheiten, die jedoch ebenfalls jedes Jahr ihren Verbandsbeitrag bezahlen. Gerade die Minderheiten in Höhe von mit Sicherheit höchstens 20 Prozent aller Angler sind es doch, die sich um Natur-, Tier- und Gewässerschutz kümmern.

Dazu zählen unter anderem die Fliegenfischer, die aus guten Gründen überdurchschnittlich viele Fische zurücksetzen. Wo wären Programme wie "Lachs 2000" ohne die Minderheiten? Doch gerade diesen Leuten fallen diverse Angler-Vereinigungen in den Rücken. Das schadet den Fischen, nicht das vorsichtige Zurücksetzen beim Angeln mit angedrücktem Widerhaken, knotenlosen Keschernetzen und Abhakmatten.

Und was die oft gehörte Aussage gegenüber Fliegenfischern angeht, daß es in Catch & Release-Gewässern eine Fanggarantie gibt, muß eher das Gegenteil gelten. Zwar gibt es in solchen Strecken meist tatsächlich eine höhere Bestandsdichte mit größeren Fische und somit guten Aussichten auf Erfolg. Aber in den Kescher springen sie deshalb noch lange nicht. Denn diese Fische konnten sich über lange Zeit auf die herrschenden Gefahren einstellen, ganz im Unterschied zu den bedauernswerten Fischen in den weitgehend akzeptierten Forellenseen.

Im Hinblick auf das Zurücksetzen muß somit dringend ein Umdenken im Verhalten diverser Vereinsführungen und Verbände stattfinden. Die Zeit für entsprechende Vorstöße ist derzeit im Grunde ideal. Denn wenn echte Minderheiten das tierquälerische Töten ("Schächten") von Säugetieren durchdrücken, können Angler auch ihre Fische wieder schwimmen lassen. 

Alles was Recht ist

Die Rechtslage spricht beispielsweise in Baden-Württemberg eindeutig für den denkenden Angler. Dabei betone ich ausdrücklich, daß ich kein Jurist bin und die folgende Aussage keinerlei Rechtsverbindlichkeit besitzt. Jedoch gibt es tatsächlich weder im Landesfischereigesetz noch in der Verordnung dazu auch nur einen Punkt, der das Zurücksetzen maßiger und außerhalb der Schonzeit gefangener Fische verbietet.

In Paragraph 1 Absatz 4 der Verordnung heißt es lediglich: "Gefangene untermaßige oder der Schonzeit unterliegende Fische und Krebse müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig aus den Fanggeräten gelöst und in das Gewässer zurückversetzt werden, wenn sie noch lebensfähig sind." Und in Paragraph 2 finden sich diese Zeilen: "Gefangene Fische nicht einheimischer Arten, für die weder ein Schonmaß noch eine Schonzeit festgesetzt sind, müssen angelandet und dürfen nicht in das Gewässer zurückversetzt werden."

Der bundesweit bekanntgewordene Angler, der wegen Zurücksetzens eines 40-pfündigen Karpfens zu 800 Mark Geldstrafe verurteilt wurde, erhielt die Strafe nicht aufgrund des Zurücksetzens, sondern weil er ihn nach Ansicht der Richter für ein Foto "zur Selbstdarstellung" unnötig lang an Land behielt (und ihn dadurch anscheinend gequält hat). Dabei berief sich das Gericht offenbar auf Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes, wo steht: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", wobei der Paragraph durchaus seine Berechtigung hat.

Nur muß man die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten. Denn in einer Zeit, wo vom Bodensee bis an die Küste täglich zehntausende von Fischen qualvoll in den Netzen der Berufsfischer ersticken, sollte das Zurücksetzen schonend behandelter Fische kein Problem sein. Hier ist der Ansatz einfach völlig daneben.



Bericht von http://www.catch-release.de